Satzung

Satzung Grüne Jugend Paderborn

§ 1 Sitz und Name


(1) Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Paderborn.
(2) Die GRÜNE JUGEND Paderborn ist der angegliederte Jugendverband von Bündnis
90/Die Grünen in Paderborn und Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Nordrhein-Westfalen.
Sie ist politisch und organisatorisch selbstständig.
(3) Die GRÜNE JUGEND Paderborn hat Programm-, Satzungs-, Finanz- und
Personalautonomie. Satzung und Programm der GRÜNEN JUGEND Paderborn dürfen dem
Grundkonsens der Partei und der Satzung der übergeordneten Gebietsverbände nicht
widersprechen.
(4) Der Sitz der GRÜNEN JUGEND Paderborn ist Paderborn.

§ 2 Mitgliedschaft


(1) Mitglied der GRÜNEN JUGEND Paderborn kann jede natürliche Person unter 28
sein, deren Lebensmittelpunkt und/oder Wohnsitz im Kreis Paderborn liegt und die nicht in
einem anderen Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Mitglied ist.
(2) Der Eintritt erfolgt über die Landes- oder Bundesebene.
(3) Die Mitarbeit in der GRÜNEN JUGEND Paderborn steht auch Nichtmitgliedern offen,
das aktive und passive Wahlrecht sowie das Stimmrecht sind jedoch ausschließlich
Mitgliedern vorbehalten.
(4) Näheres regeln die Satzungen des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und des
Bundesverbands.

§ 3 Organe


Die Organe der GRÜNE JUGEND Paderborn sind die Kreismitgliederversammlung und der
Vorstand.

§ 4 Kreismitgliederversammlung


(1) Das beschlussfassende Gremium der GRÜNEN JUGEND Paderborn ist die
Kreismitgliederversammlung. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen.
(2) Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß
eingeladen wurde und mindestens fünf Mitglieder anwesend sind.
(3) Sie wird vom Kreisvorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe einer
vorläufigen Tagesordnung einberufen. In zu begründenden Dringlichkeitsfällen kann die
Ladungsfrist auf bis zu drei Tage verkürzt werden.
(4) Die Kreismitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
(5) Die Kreismitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
a. Sie entscheidet über die Grundlinien der politischen Arbeit der GRÜNEN
JUGEND Paderborn.
b. Sie berät und entscheidet über eingebrachte Anträge.
c. Sie verabschiedet den Haushalt.
d. Sie nimmt Berichte des Kreisvorstands entgegen und entlastet ihn.
e. Sie wählt den Kreisvorstand.
f. Sie wählt die Rechnungsprüfer*innen.
g. Sie beschließt und ändert die Satzung mit 2/3-Mehrheit.
(6) Antragsberechtigt ist jedes Mitglied, allein oder in Gruppen sowie alle Organe des
Kreisverbands.
(7) Inhaltliche Anträge müssen mindestens eine Woche vor der
Mitgliederversammlung dem Vorstand vorliegen, der sie unverzüglich den Mitgliedern
zugänglich machen muss. Änderungsanträge sind vor Beginn der Mitgliederversammlung
möglich. Initiativanträge können mit Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung auf
die Tagesordnung genommen werden.
(8) Anträge zur Änderung der Satzung müssen den Mitgliedern mit der Einladung
vorgelegt werden, mindestens aber zwei Wochen vorher. Mitglieder können dazu
Änderungsanträge bis zum Beginn der Kreismitgliederversammlung einreichen.
(9) Abstimmungen sind offen durchzuführen. Auf Antrag eines Mitglieds können
einzelne Abstimmungen geheim durchgeführt werden, wenn die Mehrheit entsprechend
entscheidet.
(10) Personenwahlen sind immer geheim zu vollziehen. Zuvor beschließt die
Mitgliederversammlung das Wahlverfahren.

§ 5 Vorstand


(1) Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Kreisverbands im Rahmen der
Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er vertritt die GRÜNE JUGEND
Paderborn nach außen und gegenüber der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreis
Paderborn.
(2) Der Vorstand besteht aus zwei Sprecherinnen, einemeiner Schatzmeisterin und bis zu zwei Beisitzerinnen.
(3) Die Sprecherinnen und die/der Schatzmeister/in bilden zusammen den geschäftsführenden Kreisvorstand. Die Sprecherinnen, der geschäftsführende
Kreisvorstand sowie der Kreisvorstand insgesamt müssen mindestens zur Hälfte aus
FINTA* bestehen.
(4) Der Vorstand ist auf die Dauer eines Jahres gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.
Die Amtszeit endet mit der Wahl eines neuen Kreisvorstands

§ 6 Allgemeine Bestimmungen


(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Die Finanzordnung der GRÜNEN JUGEND Paderborn ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 7 Auflösung


(1) Die Auflösung der Organisation kann nur durch eine eigens dafür einberufene
Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit beschlossen werden.
(2) Das Restvermögen fällt dann, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes
beschließt, dem Kreisverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu, mit der Auflage, es für
jugendpolitische Zwecke zu verwenden.

§ 8 Schlussbestimmungen


Die Satzung wurde zuletzt am 04.10.2023 geändert. Mit Beschluss der Satzung tritt diese
in der geänderten Fassung in Kraft.